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| 1975
- Beitritt Holtwicks zur Gemeinde Rosendahl.
Durch das Neugliederungsgesetz vom 9. Juli 1974 erfolgte die endgültige kommunale Neuordnung der Gemeinden in einem neuen Kreis Coesfeld. Seitens der Gemeinde Holtwick wurde der Wunsch geäußert, sich der schon geschaffenen Gemeinde Rosendahl anzuschließen. Am 1. Januar 1975 trat das Gesetz in Kraft. Im Gesetzestext heißt es wie folgt: "Die Gemeinden Rosendahl und Holtwick werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Rosendahl." |