Benutzung der Datenbank.

 

Zur Zeit stehen die Listen der Orte Osterwick und Coesfeld zur Verfügung. In Kürze werden die Volkszählungen der Nachbargemeinden folgen.

Ort: Als erstes wählen Sie den Ort in dem Sie suchen möchten. Sie können auch mehrere Orte anklicken. Das ist vorteilhaft wenn Sie beispielsweise Vorfahren suchen, die evtl. über mehrere Nachbargemeinden verteilt gewohnt haben.

Eingabe des Suchwortes: Nun geben Sie das von Ihnen gewünschte Wort ein. Beispielsweise Ihren Namen. Denken Sie jedoch daran, daß sich die Schreibweise im Laufe der Jahrhunderte manchmal gewandelt hat. Es kann ratsam sein, mehrere Schreibweisen (Wörter dann mit + trennen) einzugeben. 

Alterseingrenzung. In den letzten beiden Spalten können Alterseingrenzungen gemacht werden. (optional).

Ergebnisausgabe. Die Datenbank zeigt Ihnen nun alle gefundenen Namen. Wenn Sie jetzt auf diesen Namen klicken erhalten Sie einen Einblick in die laufende Liste der Volkszählung von 1749.. Hier können sie dann alles sehen. Wer wohnte mit wem im gleichen Haus, bei welchem Bauer !  Wer waren die Kinder, welche Berufe hatten die Personen usw.  

Was kann die Datenbank sonst noch ? Geben Sie doch einmal textor+weber ein. Ebenso klicken Sie beide Städte, also Osterwick und Coesfeld, an. Sie erhalten mit einem Klick eine genaue Aufstellung wer 1749 in den Städten Weber war. Per Mausklick entdecken Sie völlig neue und spannende Sozialstrukturen. Probieren Sie einfach alles aus. 

Entstehung Status Animarum.

 
Der Status Animarum ist auf der Synode 1749 von dem damaligen Fürstbischof von Münster Clemens August, Herzog von Bayern (1700 - 1761) von jeder Gemeinde des Fürstbistums gefordert worden. 

Nach diesem Beschluß sollten alle Familienmitglieder einschliesslich des Dienstpersonals als vollständige Auflistung der Bevölkerung in lateinischer Sprache erfaßt werden. 

Für uns besonders interessant sind zudem die Angaben über die Berufe der einzelnen Pfarrangehörigen, die ein klares Bild von der Sozialstruktur der Bevölkerung im Jahre 1749 geben.

Die große Volkszählung stieß bei den Pfarreien nicht auf sonderliche Gegenliebe, zumal sie innerhalb von sechs Wochen, unter Androhung von Strafe bei Nichteinhaltung, angefertigt werden mußte.